Die Signalisation von gemeinsamen Flächen für den Rad- und Fussverkehr ist auf Trottoirs unzulässig.
Diese Position des Fussgängervereins wurde durch ein Rechtsgutachten bestätigt, welches die Stadt
Zürich bei Juristen der Universität Zürich eingeholt hat.

An einer Medienkonferenz am 13.September 2018 wurde bekanntgegeben, dass die Stadt Zürich die
bisherige Signalisationspraxis ab sofort aufgeben wird.

Mehr Infos in der Medienmitteilung, der Information zur neuen Praxis der Stadt Zürich und in der Präsentation zu diesem Thema.