Was ist eigentlich ein Fussgänger?
Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, welche Infrastruktur und welche juristischen und planerischen Randbedingungen das zu Fuss gehen benötigt, müssen wir uns fragen, warum gehen wir eigentlich zu Fuss? Wer geht zu Fuss? Wer geht aus welchen Gründen nicht zu Fuss?
Kleine Kinder gehen wenig bis gar nicht selbstständig und frei zu Fuss im öffentlichen Raum. Sie gehen mit Lust und Freude. Aber es ist ihnen eingebläut worden, dass die Strasse gefährlich ist und man lernt schon im Kinderwagen, dass es für jedes Ziel ein geeignetes Fahrzeug gibt. Deshalb können Kinder nur dann selbstständig zum Spielplatz gehen, wenn der Weg ganz kurz ist und die Mutter oder der Vater den Weg überblickt. Sonst bleiben sie zuhause und sassen früher vor dem Fernseher, heute vor dem Handy.
Für ältere Leute ist das Gehen oft etwas beschwerlich und sie fühlen sich einer Gefahr ausgesetzt, sobald unvorhergesehene oder komplexe Situationen auftauchen, zum Beispiel Zweiradfahrer auf dem Trottoir, eine Querung über eine Strasse, auf der man immer eines oder mehrere Fahrzeuge sieht oder eine Kreuzung mit Fahrzeugen, die aus verschiedenen Richtungen kommen. Manchmal nehmen ältere Leute auch wahr, dass sie Raum und Zeit nicht mehr klar interpretieren können und fühlen sich deshalb unsicher bis orientierungslos.
Viele alte Leute verlassen deshalb ihre Wohnung oder das Altersheim nicht mehr, wenn sie keine Begleitung haben. Sie alle, Kinder, Kranke und Alte also vielleicht gegen 10 % der Bevölkerung, wären auch gerne Fussgänger, bleiben aber meistens oder immer zu Hause oder im Heim, weil die städtische Umgebung nicht für sie gemacht ist und es von der Haustüre aus keinen sicheren Weg irgendwohin gibt. Man ist im Alter also wieder gleich weit wie als Kleinkind.
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